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e-ISSN | 2713-3788 |
p-ISSN | 1229-4179 |
Anfang des 20. Jahrhunderts haben die Reformpläne Hermann Kretzschmars und Leo Kestenbergs die Wandlung und Verbesserung der schulischen Musikerziehung eingeleitet. Die Kestenberg-Reform zeigt ihre erzieherischen und methodischen Einflüsse auf den Musikunterricht, z.B. durch die Entdeckung des Schöpferischen im Kinde und die Selbsttätigkeit des Kindes. Nach dem ersten Weltkrieg hat Leo Kestenberg in seiner `Denkschrift über die gesamte Musikpflege in Schule und Volk` (1923) und in den erlassenen Richtlinien seine Ausführungen und Bestimmungen über die schulische Musikerziehung dargelegt. Wichtige Aspekte aus Reformplänen Leo Kestenbergs sind wie folgt zusammenzufassen : 1) Das Fach hat sich vom technischen Fach `Gesang` zum `Musikunterricht` gewandelt. 2) Trennung von gemütbildenden und wissenschaftlichen Fächern 3) Das wichtigste Ziel ist `Lust am Singen und Musizieren` 4) Erziehung durch Musik und zur Musik 5) Neue Prinzipien sind die Entdeckung des Schöpferischen im Kinde und die Selbsttätigkeit des Kindes. 6) Nichtbeachtung der damaligen musikalisch technischen Medien 7) Orientierung an vokaler und instrumentaler Kunstmusik 8) Hören von Musikwerken und Hinwendung zur Tradition Besonders hält Kestenberg die Kenntnis und Verständnis der klassischen Instrumentalmusik für wichtig, well die Sicherung der deutschen musikalischen Kultur und die Zukunft der deutschen Musik von diesem Verständnis abhängig sein würde. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges werden die vorläufigen Lehrpläne nach und nach durch Neufassungen ersetzt, bestimmt durch die Alliierten. Die Musikerziehung bleibt jedoch bis spät in die sechziger Jahre am Leitbild der Kestenberg-Reform orientiert. Seit 1950 tauchen einige Erweiterungen in den Lehrplänen auf. Vor allem ist der Reflexionsprozeß in der Musikpädagogik ausgelöst. Musikpädagogische Kritiken operierten vorwiegend mit ästhetischen, philosophischen und geistesgeschichtlichen Argumenten gegen die Ideologie des musischen Lebens. Zur Zeit ist das pädagogische übergeordnete Ziel in Lehrplänen die wechselseitige Beziehung des kognitiven, affektiven und psychomotorischen Bereiches. Damit sind die Richtziele des Musikunterrichts die Erziehung zur Mündigkeit und Emazipation. Das engere Ziel ist die Beeinflussung des musikalischen Verhaltens des Individuums. In der musikdidaktischen Fachliteratur werden die musikalischen Tätigkeiten meist folgendermaßen bezeichnet, die Dankmar Venus `Verhaltensweisen` genannt und auf fünf erweitert hat : Produktion, Reproduktion, Rezeption, Reflexion und Transposition. Allgemein läßt sich sagen, daß die neuen Richtlinien und Schulbücher durch Aktualität und Verschiedenartigkeit gekenzeichnet sind. Mittelpunkt ist das bewußte Hören, und alles Hörbare ist aus der Umwelt des Schülers wie Töne, Klänge und Geräusche. Musikbeispiele sind aus der vergangenen wie aus der zeitgenössischen Musik. Die grafische Notation hat Eingang durch fachliche und musikpödagogische Berechtigung in die Lehrpläne und Schulbücher gefunden. Viele Musikpädagogen schlagen neue Unterrichtsinhalte wie tönende und geräuscherzeugende selbstgemachte Klangerzeuger aus Alltagsgegenständen vor. Technische Mittler werden für den Unterricht empfohlen. Die Inhalte wie Unterhaltungsmusik (Jazz, Schlager, Popmusik usw.), Lieder anderer Völker, zeitgenössische Kunstmusik sind aufgenommen, Neue Richtlinien der Grundschule wie alten Lehrplänen beibehalten das Orff-Instrumentarium weiterhin. Die Musik-Schulbücher des Gymnasiums beachten musikimanente und gesellschaftlich relevante Inhalte sowie vielfältige Lerninhalte auf wissenschaftlichen Bereichen, z.B. Schallehre, Musikästhetik, Musiksoziologie, Musikgeschichte sowie Musikpsychologe usw.
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